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I. Der Abschluss des Reisevertrages mit
dem Inhalt dieser Reisebedingungen kommt dadurch zustande, dass
die Reiseanmeldung des Kunden telefonisch oder schriftlich unter
Angabe des Namens, Adresse und Telefonnummer eingeht. Die Reiseanmeldung
ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages
mit dem Dr. Fedorko Genießertouren (i.f.Veranstalter).
Erfolgt die Anmeldung für mehrere Personen ist jeder Teilnehmer
einzeln zu benennen. Die verbindliche Reservierung wird durch
schriftliche Vertragsbestätigung mitgeteilt. Mit der Buchung
werden vom Reisenden diese Allgemeinen Reisebedingungen anerkannt.
II. Der Veranstalter behält
sich ausdrücklich vor, angebotene Reisen abzusagen. Dies
gilt, wenn sich bis 14 Tage vor Reisebeginn nicht mindestens
12 Reisende (falls im Reiseprogramm nicht anders angegeben) als
Teilnehmer verbindlich angemeldet haben. Im Fall der Absage werden
geleistete Zahlungen kosten- und spesenfrei an den Kunden zurückerstattet.
III. Der Reisende hat das Recht, jederzeit
von seiner Buchung zurückzutreten bzw. eine Stornierungserklärung über
die gebuchte Reise abzugeben. In dem Fall gelten folgende Stornierungsbedingungen
als vereinbart:
- Bei Stornierung bis 14 Tage vor Reisebeginn entstehen keine Kosten. Bei Veranstaltungen
und Ausflügen ohne Bus ist eine kostenlose Stornierung in der Regel bis
3 Tage vor der Veranstaltung/Exkursion möglich, wenn kein anderer Termin
ausgewiesen wurde.
- Bei Stornierung im Zeitraum vom 14. bis 6. Tag vor Beginn der Reise ist der
Veranstalter berechtigt, 60 % des Reisepreises bei Busreisen zu berechnen bzw.
einzufordern.
- Bei Stornierung der Reise zwischen dem 5. und 1. Tag vor Beginn der Reise
bzw. Veranstaltung ist der Genießerclub Berlin-Brandenburg berechtigt,
90 % des Reisepreises zu berechnen bzw. einzufordern.
- Bei Unterlassung einer Stornierung vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen
des Reisenden am Reisetag wird eine angemessene Entschädigung – in Höhe
des Reise-/Veranstaltungspreises - fällig. Sollte der Genießerclub
bestimmte einzelne Leistungen (z.B. Aufwendungen für Verpflegung, Eintritte
etc.) als ersparte Aufwendungen verbuchen können, ist eine Rückerstattung
an den Kunden anteilig nach billigem Ermessen vorzunehmen.
Bei Abgabe der Stornierungserklärung durch den Kunden gilt für den
Zugang der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
Die Stornierungsbedingungen gelten nicht, wenn
der Teilnehmer eine Ersatzperson stellt, dann haften beide als
Gesamtschuldner. Dabei sind die unterschiedlichen Preise für
Genießerclub-Mitglieder und Nichtmitglieder zu beachten.
Reisebeginn ist der gemäß Reisebestätigung ausgewiesene Tag
der Abfahrt zur dort genannten Zeit. Ort, Tag und Zeit der Abfahrt sind nach
Erhalt der Reisebestätigung verbindlich. Eine Wartezeit von zehn Minuten
bei Busreisen - nach Verstreichen der in der Reisebestätigung mitgeteilten
Abfahrtszeit - wird beachtet.
IV. Die mit der Buchungsbestätigung
erteilte Rechnung ist vom Reisenden/Veranstaltungsteilnehmer
spätestens 14 Tage vor Reisebeginn fällig und zu bezahlen.
Es gilt das Datum der Gutschrift beim Genießerclub. Verspätete
Zahlungen können mit Verzugszinsen belegt werden.
V. In der Regel werden die
Ausflüge mit einem Bus, der 16 oder max. bis zu 25 Personen
fasst, durchgeführt, Abweichungen hiervon werden in der
Reisebeschreibung bzw. in den Reiseunterlagen vermerkt. Der Bus
ist mit Klimaanlage ausgestattet. Mineralwasser wird bei größeren
Fahrten im Bus gereicht und ist im Preis mit inbegriffen. Im
Bus darf nicht geraucht werden.
VI. Änderungen des Programms,
der Person des Reiseleiters oder der Busgröße sind
die Ausnahme, bleiben aber im Interesse einer effektiven Reisegestaltung
vorbehalten.
VII. Die Haftung vom Veranstalter für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 651
f BGB beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig
noch vorsätzlich herbeigeführt worden ist oder soweit
der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist, auf den dreifachen Reisepreis. Alle übrigen
gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Die Haftung
vom Veranstalter wegen leichter Fahrlässigkeit ist generell
ausgeschlossen.
VIII. Der Reisende kann eine Reisepreis-Minderung
verlangen, wenn er Reisemängel dem Reiseleiter sofort direkt
anzeigt und Veränderungen unmöglich sind.
Sämtliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag ( §§ 651
c bis f BGB) sind innerhalb von 1 Monat nach Beendigung der Reise schriftlich
geltend zu machen, andernfalls können Ansprüche nur geltend gemacht
werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
war. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren binnen
eines Jahres nach Beendigung der Reise, mit den Einschränkungen, dass
diese Verjährungsfrist nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter
beginnt und die Frist bei grobem Verschulden des Veranstalters 2 Jahre beträgt.
Dr. Fedorko Genießertouren
Genießerclub Berlin-Brandenburg
Annett Fedorko
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