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Allgemeinde Reisebedingungen (ARB)
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I.  Der Abschluss des Reisevertrages mit dem Inhalt dieser Reisebedingungen kommt dadurch zustande, dass die Reiseanmeldung des Kunden telefonisch oder schriftlich unter Angabe des Namens, Adresse und Telefonnummer eingeht. Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit dem Dr. Fedorko Genießertouren (i.f.Veranstalter). Erfolgt die Anmeldung für mehrere Personen ist jeder Teilnehmer einzeln zu benennen. Die verbindliche Reservierung wird durch schriftliche Vertragsbestätigung mitgeteilt. Mit der Buchung werden vom Reisenden diese Allgemeinen Reisebedingungen anerkannt.

II.  Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, angebotene Reisen abzusagen. Dies gilt, wenn sich bis 14 Tage vor Reisebeginn nicht mindestens 12 Reisende (falls im Reiseprogramm nicht anders angegeben) als Teilnehmer verbindlich angemeldet haben. Im Fall der Absage werden geleistete Zahlungen kosten- und spesenfrei an den Kunden zurückerstattet.

III.  Der Reisende hat das Recht, jederzeit von seiner Buchung zurückzutreten bzw. eine Stornierungserklärung über die gebuchte Reise abzugeben. In dem Fall gelten folgende Stornierungsbedingungen als vereinbart:
- Bei Stornierung bis 14 Tage vor Reisebeginn entstehen keine Kosten. Bei Veranstaltungen und Ausflügen ohne Bus ist eine kostenlose Stornierung in der Regel bis 3 Tage vor der Veranstaltung/Exkursion möglich, wenn kein anderer Termin ausgewiesen wurde.
- Bei Stornierung im Zeitraum vom 14. bis 6. Tag vor Beginn der Reise ist der Veranstalter berechtigt, 60 % des Reisepreises bei Busreisen zu berechnen bzw. einzufordern.
- Bei Stornierung der Reise zwischen dem 5. und 1. Tag vor Beginn der Reise bzw. Veranstaltung ist der Genießerclub Berlin-Brandenburg berechtigt, 90 % des Reisepreises zu berechnen bzw. einzufordern.
- Bei Unterlassung einer Stornierung vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen des Reisenden am Reisetag wird eine angemessene Entschädigung – in Höhe des Reise-/Veranstaltungspreises - fällig. Sollte der Genießerclub bestimmte einzelne Leistungen (z.B. Aufwendungen für Verpflegung, Eintritte etc.) als ersparte Aufwendungen verbuchen können, ist eine Rückerstattung an den Kunden anteilig nach billigem Ermessen vorzunehmen.
Bei Abgabe der Stornierungserklärung durch den Kunden gilt für den Zugang der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.

Die Stornierungsbedingungen gelten nicht, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson stellt, dann haften beide als Gesamtschuldner. Dabei sind die unterschiedlichen Preise für Genießerclub-Mitglieder und Nichtmitglieder zu beachten.
Reisebeginn ist der gemäß Reisebestätigung ausgewiesene Tag der Abfahrt zur dort genannten Zeit. Ort, Tag und Zeit der Abfahrt sind nach Erhalt der Reisebestätigung verbindlich. Eine Wartezeit von zehn Minuten bei Busreisen - nach Verstreichen der in der Reisebestätigung mitgeteilten Abfahrtszeit - wird beachtet.

IV.   Die mit der Buchungsbestätigung erteilte Rechnung ist vom Reisenden/Veranstaltungsteilnehmer spätestens 14 Tage vor Reisebeginn fällig und zu bezahlen. Es gilt das Datum der Gutschrift beim Genießerclub. Verspätete Zahlungen können mit Verzugszinsen belegt werden.

V.    In der Regel werden die Ausflüge mit einem Bus, der 16 oder max. bis zu 25 Personen fasst, durchgeführt, Abweichungen hiervon werden in der Reisebeschreibung bzw. in den Reiseunterlagen vermerkt. Der Bus ist mit Klimaanlage ausgestattet. Mineralwasser wird bei größeren Fahrten im Bus gereicht und ist im Preis mit inbegriffen. Im Bus darf nicht geraucht werden.

VI.   Änderungen des Programms, der Person des Reiseleiters oder der Busgröße sind die Ausnahme, bleiben aber im Interesse einer effektiven Reisegestaltung vorbehalten.

VII.  Die Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 651 f BGB beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt worden ist oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, auf den dreifachen Reisepreis. Alle übrigen gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Die Haftung vom Veranstalter wegen leichter Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen.

VIII.  Der Reisende kann eine Reisepreis-Minderung verlangen, wenn er Reisemängel dem Reiseleiter sofort direkt anzeigt und Veränderungen unmöglich sind.
Sämtliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag ( §§ 651 c bis f BGB) sind innerhalb von 1 Monat nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen, andernfalls können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren binnen eines Jahres nach Beendigung der Reise, mit den Einschränkungen, dass diese Verjährungsfrist nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter beginnt und die Frist bei grobem Verschulden des Veranstalters 2 Jahre beträgt.

Dr. Fedorko Genießertouren
Genießerclub Berlin-Brandenburg

Annett Fedorko